Jugendschutz
Wir weisen darauf hin, dass wir unter Beachtung von § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG (Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche verkaufen oder in Erfüllung eines Kaufvertrages abgeben. Aus diesem Grunde fragen wir bei jeder Bestellung aus Gründen des Jugendschutzes das Alter des anfragenden Kunden ab und lassen zusätzlich durch unseren Transporteur bei Auslieferung der Ware das Alter des Empfängers nochmals kontrollieren, um die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche sicher auszuschließen.
Angebote auf Abschluss eines Kaufvertrages durch Minderjährige werden daher abgelehnt, eine Auslieferung von alkoholischen Getränken aufgrund eines abgeschlossenen Kaufvertrages erfolgt nur an nachweislich Volljährige.